Rechtsanwältin in Frankfurt am Main
Geschädigte einer Straftat
Ich stehe Betroffenen sexualisierter und körperlicher Gewalt, insbesondere bei patriarchal, rassistisch, queerfeindlich oder antisemitisch motivierter Gewalt auch in Bezug auf eine mögliche Strafverfolgung vertrauensvoll und empathisch beiseite.
Auf Grundlage Ihrer rechtlichen wie persönlichen Interessen berate ich Sie, ob Strafanzeige erstattet werden soll.
Darüber hinaus informiere ich Sie gerne über das Adhäsionsverfahren und die Regelungen im 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV), die für Sie von Bedeutung sein könnten, insbesondere wenn es um den Ausgleich für erlittene Schäden geht.
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit zur Nebenklage. Dies betrifft vor allem Straftaten, die sich gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit richten. Betroffene haben dadurch nicht bloß die Rolle als Zeug*in, sondern erlangen eine eigene Stellung als Verfahrensbeteiligte mit weitergehenden Rechten und Einflussmöglichkeiten: dazu gehören u.a. das Anwesenheitsrecht, Befragungsrechte, das Recht zum Beweisantrag sowie das Recht zur Einlegung von Rechtsmitteln.
Rechtsgebiete
Scheidungsrecht
Trennung/Scheidung, vermögensrechtliche Folgen
Kindschaftsrecht
Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern
Abstammungsrecht
Fragen der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung
Gewaltschutz
Schutz bei häuslicher Gewalt
Geschädigte einer Straftat
Strafanzeige, Nebenklage, Schmerzensgeld
Strafverteidigung
Frühestmögliche Verteidigung gegen Strafvorwürfe
Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.
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