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Geschädigte einer Straftat

Ich stehe Betroffenen sexualisierter und körperlicher Gewalt, insbesondere bei patriarchal, rassistisch, queerfeindlich oder antisemitisch motivierter Gewalt auch in Bezug auf eine mögliche Straf­verfolgung vertrauensvoll und empathisch beiseite.

Auf Grundlage Ihrer rechtlichen wie persönlichen Interessen berate ich Sie, ob Strafanzeige erstattet werden soll.

Darüber hinaus informiere ich Sie gerne über das Adhäsionsverfahren und die Regelungen im 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV), die für Sie von Bedeutung sein könnten, insbesondere wenn es um den Ausgleich für erlittene Schäden geht.

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit zur Nebenklage. Dies betrifft vor allem Straftaten, die sich gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit und die per­sönliche Freiheit richten. Betroffene haben dadurch nicht bloß die Rolle als Zeug*in, sondern erlan­gen eine eigene Stellung als Verfahrensbeteiligte mit weitergehenden Rechten und Einflussmöglich­keiten: dazu gehören u.a. das Anwesenheitsrecht, Befragungsrechte, das Recht zum Beweisantrag sowie das Recht zur Einlegung von Rechtsmitteln.

Rechtsgebiete

Scheidungsrecht

Trennung/Scheidung, vermögensrechtliche Folgen

Kindschaftsrecht

Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern

Abstammungsrecht

Fragen der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung

Gewaltschutz

Schutz bei häuslicher Gewalt

Geschädigte einer Straftat

Strafanzeige, Nebenklage, Schmerzensgeld

Strafverteidigung

Frühestmögliche Verteidigung gegen Strafvorwürfe

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

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